
Was tun im Notfall?
Wenn Sie Hilfe und Unterstützung brauchen, rufen Sie uns an unter 07531 / 67 999!
Beratung und Unterstützung erhalten Sie in unserer Beratungsstelle. Sie können sich zu unseren telefonischen Sprechzeiten melden oder eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen.
In Fällen häuslicher Gewalt
- kann die Polizei einen Wohnungsverweis und bei Bedarf ein Kontakt- und Näherungsverbot aussprechen
- oder Sie/Ihre Kinder können in ein Frauenhaus gehen, wenn Sie sich in der Wohnung zu unsicher fühlen
Weitere Infos siehe Menüpunkt Wohnungsverweis.
Im Falle einer Vergewaltigung
Betroffene stehen nach so einem Gewalterlebnis immer unter Schock und wissen nicht, welche Schritte im Moment oder später für sie wichtig sein können.
- Beweismaterial (wie z.B. Kleidung, Bettzeug, etc.) nicht waschen oder vernichten, auch wenn momentan eine Anzeige nicht vorstellbar ist.
- Wir empfehlen dringend und unabhängig von einer Anzeige, sich zeitnah an eine Gynäkologin oder gynäkologische Ambulanz der Klinik wenden. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie nach der Tat möglichst nicht duschen oder waschen. Es besteht ärztliche Schweigepflicht und Sie haben ein Recht auf Untersuchung, auch ohne Anzeige!
- Zur Zeit besteht leider keine Möglichkeit der anonymen Spurensicherung (ASS) im gesamten Landkreis Konstanz. Die nächste Möglichkeit hierfür besteht im Klinikum Ulm (Tel. 0731/500 586 88) und im Klinikum Freiburg (Tel. 0761/ 270 300 30). Weitere Informationen zur anonymen Spurensicherung (ASS)
- Bleiben Sie möglichst nicht alleine und nehmen Sie, wenn möglich Kontakt zu einer Vertrauensperson und/oder zu unser Beratungsstelle auf: Tel. 07531 / 67 999. Außerhalb unserer Telefonzeiten können Sie sich an das bundesweite, kostenlose Hilfetelefon wenden Tel. 08000 116 016, das täglich 24 Stunden erreichbar ist.
- Wenn Sie die Tat sofort anzeigen möchten, können Sie sich an die Polizei wenden: In Konstanz über die Tel. 07531 / 995 -0. Da eine Vergewaltigung als Offizialdelikt gilt und verfolgungspflichtig ist, können Sie eine Anzeige nicht mehr zurücknehmen. Sie können auch zuerst die Klinik aufsuchen, die Ärztin dort nimmt Kontakt mit der Polizei auf, wenn das Ihr Wunsch ist.
Egal, wie Sie sich entscheiden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf 07531 / 67 999. Falls wir nicht erreichbar sein sollten, hinterlassen Sie eine Nachricht auf unserem AB oder per Mail, wir melden uns so bald als möglich bei Ihnen!
Weitere Infos siehe Menüpunkt Vergewaltigung.
Wichtige Adressen:
Frauenhaus Konstanz: 07531 / 1 57 28
Montag - Donnerstag 9 – 17 Uhr, Freitag 9 – 14 Uhr
Anrufbeantworter mit Rückruf
Frauenhaus Radolfzell: 07732 / 5 75 06
Montag - Donnerstag 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr, Freitag 9 – 12 Uhr
Anrufbeantworter mit Rückruf
Frauenhaus Singen: 07731 / 3 12 44
Montag - Donnerstag 9 – 17 Uhr, Freitag 9 – 14 Uhr
Anrufbeantworter mit Rückruf
Nacht- und Wochenendbereitschaft der Frauenhäuser über die örtliche Polizei:
Konstanz 07531 / 995 – 0
Radolfzell 07732 / 98 27 60
Singen 07731 / 888 – 0
oder über den Notruf 110