Beratungsstelle
für Stadt und Landkreis Konstanz

Themen - Vergewaltigung

Vergewaltigung

Als Betroffene eines sexuellen Traumas ist es sehr schwierig, alleine mit der Situation zurecht zu kommen. Deshalb sollten Sie sich auf jeden Fall eine Form der Unterstützung suchen, z.B. durch eine vertraute Person und / oder sich bei unserer Beratungsstelle melden.

Wichtige Hinweise im Fall einer Vergewaltigung / sexuellen Nötigung:

  • Beweise (z.B. getragene Kleidung) aufheben und nicht waschen!
  • Innerhalb von 24 Stunden sollten Sie sich medizinisch untersuchen lassen, unabhängig davon, ob Sie Anzeige erstatten werden oder nicht! Sich vor dem Arztbesuch möglichst nicht waschen, weil das Beweise vernichtet.

Strafanzeige - Ja oder Nein?

Wenn Sie eine Anzeige gegen den Täter erstatten, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Daher sollten Sie sorgfältig abwägen, wie Sie sich entscheiden. Gegen die Anzeige spricht, dass die Vernehmungen durch Polizei und vor Gericht sehr belastend sein können. Für die Anzeige spricht, dass Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Bestrafung des Täters einzufordern. Manche Frauen empfinden die Anzeigenerstattung als hilfreich, die Gewalttat besser zu verarbeiten.

Im Fall einer Anzeige

  • Fragen Sie eine vertraute Person nach Unterstützung!!!
  • Melden Sie sich möglichst schnell nach der Tat bei der Polizei; damit erhöhen Sie die Chancen, dass der Täter gefasst werden kann. Zuständig in Konstanz (für den ganzen Kreis) ist die Kriminalinspektion 1 ( Sexualdelikte) Telefon: 07531 / 995 - 2100
  • Notieren Sie sich vor dem Gang zur Polizei Stichpunkte zum Tathergang!
  • Sie haben das Recht, zur Polizei eine Person Ihres Vertrauens mitzunehmen.
  • Das können sein: Eine Anwältin, eine Freundin, eine Mitarbeiterin von Frauen helfen Frauen in Not e.V.
  • Lesen Sie das Vernehmungsprotokoll genau durch. Lassen Sie sich nicht auf etwas festlegen, dessen Sie sich nicht ganz sicher sind. Auf Wunsch ist auch eine Videovernehmung möglich bei der Polizei.
  • Erstellen Sie nach der Vernehmung, wenn möglich, ein Gedächtnisprotokoll über Ihre Aussage. Anhand des Vernehmungsprotokolls befragt Sie der Richter vor Gericht.

Die Polizei übergibt nach den abgeschlossenen Ermittlungen den Fall an die Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann darüber, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Im Fall eines Gerichtsprozesses

Sie sollten unbedingt spätestens zum Prozess eine Anwältin zuziehen. Ohne Anwältin haben Sie nur den Status einer Zeugin und keinerlei Einfluss auf den Ablauf des Verfahrens. Mit Anwältin hingegen haben Sie die Möglichkeit als Nebenklägerin aufzutreten. Das sichert Ihnen wichtige Rechte im Verfahren, die Sie sonst nicht wahrnehmen können.

Die Anwältin kann für Sie:

  • Akteneinsicht vor dem Prozess verlangen
  • Fragen und Beweisanträge stellen
  • Pausen beantragen
  • unsachgemäße Fragen der Gegenseite zurückweisen
  • ein Plädoyer halten.

Sie als Nebenklägerin können aktiv am Prozess teilnehmen und haben das Recht, während der ganzen Verhandlung anwesend zu sein. Die Anwältin wird für Sie prüfen, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Sie wird Sie auch beraten können, ob Sie Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen können. Wenn Sie Hilfe und Unterstützung brauchen, rufen Sie uns an unter 07531/67999!

Für Angehörige

Die Reaktionen der Umwelt, der Angehörigen, FreundInnen und Bekannten, ist für Vergewaltigungsopfer von großer Bedeutung und für den Verarbeitungsprozess wichtig. Die Vergewaltigung einer nahe stehenden Person stellt auch für das nahe soziale Umfeld eine Belastung dar und führt zu unterschiedlichen Reaktionen. Nicht selten werden betroffene Mädchen und Frauen mit Zweifeln, mit Ablehnung, Vorwürfen oder Schuldzuweisungen konfrontiert. Fragen wie: »Warum bist du denn mit ihm in die Wohnung gegangen?« oder »Warum hast du dich nicht gewehrt?« vermitteln der Betroffenen, dass an ihrer Glaubwürdigkeit gezweifelt wird und ihr eine Mitschuld zugeschrieben wird.

Auch verständnisvolle und einfühlsame Bezugspersonen können zur zusätzlichen Belastung werden, wenn sie die Betroffene übermäßig mit ihren eigenen Gefühlen von Wut, Hilflosigkeit, Trauer, Ohnmacht oder Rachegefühlen konfrontieren. Viele Frauen ziehen sich dann zurück und sprechen nicht mehr über die Vergewaltigung, um ihr Umfeld emotional zu schützen. Die Gefühle naher Angehöriger von Vergewaltigungsopfern drücken sich mitunter auch in unüberlegten und übereilten Handlungen aus, z.B. einer Konfrontation des Täters oder einer Strafanzeige. Dies steht nicht immer im Interesse der betroffenen Frau oder des Mädchens, die die Konsequenzen entsprechender Handlungen zu tragen haben.

Ein unterstützender, hilfreicher Umgang mit Vergewaltigungsopfern beinhaltet v.a. folgendes Verhalten:

  • Ermutigung der Frau/ des Mädchens über das traumatische Erlebnis zu sprechen und gleichzeitiges Akzeptieren, wenn sie nicht darüber sprechen will oder kann.
  • Wichtig ist ein verständnisvolles und unvoreingenommenes Zuhören ohne offene oder verdeckte Zweifel, Bagatellisierungen, Ablehnungen, Vorurteile oder Vorwürfe an die Frau. Die Verantwortung für die Tat liegt allein beim Täter.
  • Die betroffene Frau/ das Mädchen sollte nicht mit den Emotionen von Bezugspersonen überschüttet werden. Auch für Bezugspersonen, die Vergewaltigungsopfer unterstützen, bietet die Frauenberatungsstelle kostenlose Beratung an, damit die eigenen Erfahrungen und Probleme in dieser schwierigen Situation bearbeitet werden können.
  • Keine Person sollte ohne das Einverständnis der Frau/ des Mädchens Schritte unternehmen. Insbesondere rechtliche Schritte sollten erst nach gründlicher Information und in Absprache mit ihr eingeleitet werden.
  • Auch gut gemeinte Ratschläge und Hilfsangebote können das Gefühl von Bevormundung hervorrufen, insbesondere dann, wenn sie mit Nachdruck wiederholt werden. Vergewaltigungsopfer sollten darin gestärkt werden, ihren eigenen Entscheidungen, Bedürfnissen und Wünschen zu trauen - jede Frau und jedes Mädchen kann die erlittene Gewalttat nur auf ihre Weise verarbeiten. Es gibt dafür keine Regeln.
  • Sie können sich als Angehörige/r, Freund/in, Vertrauensperson oder Fachkraft bei der Frauenberatungsstelle beraten lassen, wenn Sie merken, das Sie mit dem geschehen an die Grenzen dessen stoßen, was für Sie verständlich, nachvollziehbar oder zu bewältigen ist.

Tea and Consent

Wenn Sie Hilfe und Unterstützung brauchen, rufen Sie uns an unter 07531 / 67 999!